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Unsere Kontoverbindung:
Montessori Elternverein „Regenbogen" Stolberg e.V.
Sparkasse Aachen
Bankleitzahl: 390 500 00
Kontonummer: 3200706
IBAN: DE38 3905 0000 0003 2007 06
BIC: AACSDE33XXX
Am 09.08.1988 gründeten 11 Mütter und Väter den Montessori Elternverein „Regenbogen" Stolberg e.V.. Ziel war die Gründung eines Kinderhauses nach den Richtlinien der Montessori-Pädagogik . Sie wollten eine neue Form der Ganztagsbetreuung mit dem Angebot eines vollwertigen Mittagessen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt anbieten. Im Jahr 1989 erteilen der Landschaftsverband und der Stadtrat die Genehmigung zum Betreiben des Kinderhauses. Im Jahr 1991 konnten die neuen Räume des Montessorikinderhauses erstmals bezogen werden. Das Kinderhaus wurde zunächst mit einer altersgemischten Familiengruppe mit Kindern ab vier Monaten (Igelgruppe) und einer Kindergartengruppe mit Kindern ab drei Jahren (Bärengruppe) betrieben. Nach Einführung des KIBIZ werden zwei altersgemischte Familiengruppen mit ca. 15 Kindern ab vier Monaten bis zum Schuleintritt angeboten. Das Kinderhaus wurde in den Jahren 2009 und 2010 modernisiert und umgebaut. Im Jahr 2011 wurde unser Außengelände modernisiert und mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Im Rahmen unserer Feier zum zwanzigjährigen Bestehen wurde das neue Außengelände dann eingeweiht.
Aktuell betreuen wir unsere Kinder in zwei Tagestättengruppen - eine U3-Gruppe (Gänseblümchen) und eine Ü3-Gruppe (Sonnenblumen) mit insgesamt 34 Kindern im Alter von etwa einem Jahr bis zum Schuleintritt.
Das Montessori Kinderhaus „Regenbogen" wird durch den Montessori Elternverein in privater Trägerschaft betrieben. Die Aufwendungen für unser Kinderhaus werden nur zu 96% durch das Land getragen, 4% der Kosten muss vom Träger des Kinderhauses (den Eltern) übernommen werden. Über die Betriebskosten und die damit verbundene Kostenbeteiligung wird jährlich vom Vorstand des Elternvereins in der Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt.
Der Verein setzt sich aus den Eltern der angemeldeten Kinder und freiwilligen Förderern zusammen, das bedeutet: mit der Anmeldung Ihres Kindes im Kinderhaus werden Sie Mitglied im Elternverein. Der
Verein ist gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung, der Mitgliedsbeitrag kann daher steuerlich geltend gemacht werden. Der jährliche Vereinsbeitrag beträgt 26,- € pro Person und 41,- €
pro Elternpaar (Kind auf der Warteliste) bzw. 61,- € pro Elternpaar (Kind in der Einrichtung).
Bitte füllen Sie daher mit der Anmeldung auch die Beitrittserklärung zum Verein aus. Weiterhin bitten wir Sie, gleichzeitig die Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag einzureichen.
Formulare für die Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung, sowie die Satzung des Elternvereins kann im Download-Bereich eingesehen werden.
Der Verein ist dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV ) angeschlossen.
Die Arbeit des Kinderhauses wird von den im Gesetz vorgesehenen Gremien geregelt.
Grundsätzlich muss bei der Struktur unseres Kinderhause zwischen zwei Ebenen unterschieden werden, die sich an den Vorgaben der geltenden Gesetze orientieren:
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussfassende Gremium des Elternvereins. Sie wählt und kontrolliert den Vorstand und fasst Beschlüsse gemäß der jeweiligen Satzung und im Sinne des Zweckparagraphen.
Der Vorstand
Der Vorstand repräsentiert die Mitgliederversammlung, bereitet Beschlüsse vor und setzt sie um und führt das „laufende Geschäft". Er ist verantwortlich für die strategische Planung und die Festlegung von Prioritäten. Der Vorstand vertritt gem. § 26 BGB den Verein nach außen und nimmt die Aufgabe der Trägervertretung wahr. Er verantwortet das interne Regelungswerk und delegiert die Umsetzung des Auftrags des Kinderhauses an die Leitung und die weiteren fachlichen Kräfte. Hierbei bleibt er letztverantwortlich. Er übernimmt für die Mitarbeiterinnen die Arbeitgeberfunktion. Der Vorstand fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten und koordiniert Gremien und Arbeitsgruppen. Der Vorstand ist Mitglied im Rat der Einrichtung und arbeitet mit den gewählten ElternvertreterInnen zusammen.
Die Erzieherinnen sind Angestellte des Vereins und gegenüber dem Vorstand weisungsgebunden. Sie übernehmen durch Delegation den Auftrag des
Trägers und erfüllen ihn mit ihrer Fachlichkeit. Sie arbeiten mit den Eltern vertrauensvoll zusammen und sind Ansprechpartner/-innen in der Kita und in den Elterngremien. Sie haben die Aufgabe, den
Erziehungs- und Bildungsauftrag in ständigem Kontakt mit den Familien durchzuführen. Die Leitung und Gruppenleiter sind Mitglied im Rat der Tageseinrichtung.
Im Rat der Einrichtung wirken gem. § 9 (5) KiBiz beide Ebenen zusammen: hier treffen (in paritätischer Besetzung) Vertreter/-innen des Vorstands, der Erzieherinnen und des Elternrats zusammen, um über die Grundsätze und Ausgestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten.