Für die Eltern werden verschiedene Beiträge fällig, wenn sie ihr Kind im Kinderhaus betreuen lassen möchten.
Die Gesamtkosten für Eltern setzen sich zusammen aus:
a) Die gesetzlichen Beiträge werden von der Stadt Stolberg erhoben (zurzeit Einkommens-Gestaffelte Erhebung)
und sind in allen Stolberger Einrichtungen gleich.
Jahreseinkommen | Elternbeitrag bei 45 Std. Betreuungszeit |
bis 16.000 EURO | 0,-EURO |
bis 25.000 EURO | 50,00 EURO |
bis 37.000 EURO | 82,00 EURO |
bis 49.000 EURO | 135,00 EURO |
bis 62.000 EURO | 208,00 EURO |
bis 73.000 EURO | 275,00 EURO |
über 73.000 EURO | 352,00 EURO |
b) Mitgliedsbeitrag im Verein pro Kind im Kinderhaus :
Als Elternverein müssen wir 4% der gesamten Betriebskosten als Trägeranteil selbst finanzieren. Sonderausgaben werden zudem in der Regel nicht staatlich finanziert. Daher kann sich der Beitrag jährlich ändern. Die Beiträge sind auch in Ausfallzeiten (z.B. Ferien, Krankheitszeiten des Kindes und vom Träger nicht zu verantwortende Schließungen) zu entrichten. Daraus ergeben sich folgende Beiträge, die vom Verein monatlich als Mitgliesbeitrag pro Kind erhoben werden:
Stufe | Jahreseinkommen | Mitgliedsbeitrag | zusätzliches Essensgeld |
Stufe I | bis 16.000,- EURO | 35,- EURO |
60,- EURO (Stand: Mai 2018) |
Stufe II | bis 25.000,- EURO | 46,- EURO | |
Stufe III | bis 37.000,- EURO | 55,- EURO | |
Stufe IV | bis 49.000,- EURO | 64,- EURO | |
Stufe V | bis 62.000,- EURO | 71,- EURO | |
Stufe VI | bis 73.000,- EURO | 79,- EURO | |
Stufe VII | über 73.000,- EURO | 90,- EURO |
(Stand: Mai 2005)
Hinweis: Auch wenn die Stadt Stolberg Kindern zur Zeit in einem bestimmten Alter den Beitrag erlässt, fallen trotzdem die Mitgliedsbeiträge der Eltern im Verein an das Kinderhaus bzw. den Elternverein an.
c) Geschwisterbeitrag:
Die Stadt Stolberg erhebt nur Beiträge für ein Geschwisterkind. Im Kinderhaus ist der Mitgliedsbeitrag im Verein für jedes Kind zu entrichten.
d) Jährlicher Vereinsbeitrag
Ein Betrag von 26,-/ 41,- € (Mitglieder mit angemeldeten Kindern oder Fördermitglieder) bzw. 61,- € (Eltern mit Kindern im Kinderhaus) bzw. 46 € für allein Erziehende wird einmalig bei
Vereinsbeitritt am Jahresende und danach jeweils zum Beginn des Jahres abgebucht.