Die Beiträge errechnen sich aus dem Trägeranteil zuzüglich des gesetzlichen Beitrags. Wir weisen hiermit darauf hin, dass je nach Bedürftigkeit die Eltern die Erstattung eines Teiles des Betrages beim Jugendamt beantragen können. Die Beiträge betragen zurzeit:
a) Die gesetzlichen Beiträge werden von der Stadt Stolberg erhoben (zurzeit Einkommens-Gestaffelte) und sind
in allen Stolberger Einrichtungen gleich.
Jahreseinkommen | Elternbeitrag bei 45 Std. Betreuungszeit |
bis 16.000 EURO | 0,-EURO |
bis 25.000 EURO | 50,00 EURO |
bis 37.000 EURO | 82,00 EURO |
bis 49.000 EURO | 135,00 EURO |
bis 62.000 EURO | 208,00 EURO |
bis 73.000 EURO | 275,00 EURO |
über 73.000 EURO | 352,00 EURO |
b) Elternbeiträge für das Kinderhaus:
Als Elternverein müssen wir 4% der gesamten Betriebskosten als Trägeranteil selbst finanzieren. Sonderausgaben werden zudem in der Regel nicht staatlich finanziert. Daher kann sich der Beitrag jährlich ändern. Die Beiträge sind auch in Ausfallzeiten (z.B. Ferien, Krankheitszeiten des Kindes und vom Träger nicht zu verantwortende Schließungen) zu entrichten. Daraus ergeben sich folgende Elternbeiträge, die vom Verein monatlich erhoben werden:
Stufe | Jahreseinkommen | Elternbeitrag | zusätzliches Essensgeld |
Stufe I | bis 16.000,- EURO | 35,- EURO |
60,- EURO (Stand: Mai 2018) |
Stufe II | bis 25.000,- EURO | 46,- EURO | |
Stufe III | bis 37.000,- EURO | 55,- EURO | |
Stufe IV | bis 49.000,- EURO | 64,- EURO | |
Stufe V | bis 62.000,- EURO | 71,- EURO | |
Stufe VI | bis 73.000,- EURO | 79,- EURO | |
Stufe VII | über 73.000,- EURO | 90,- EURO |
(Stand: Mai 2005)
Hinweis: Auch wenn die Stadt Stolberg Kindern zur Zeit in einem bestimmten Alter den Beitrag erlässt, fallen trotzdem die Gebühren der Eltern an das Kinderhaus an.
c) Geschwisterbeitrag:
Die Stadt Stolberg erhebt nur Beiträge für ein Geschwisterkind. Im Kinderhaus ist der Beitrag für jedes Kind zu entrichten.
d) Jährlicher Vereinsbeitrag
Ein Betrag von 26,-/ 41,- € (Mitglieder mit angemeldeten Kindern oder Fördermitglieder) bzw. 61,- € (Eltern mit Kindern im Kinderhaus) bzw. 46 € für allein Erziehende wird einmalig bei
Vereinsbeitritt am Jahresende und danach jeweils zum Beginn des Jahres abgebucht.