Beiträge
Berechnung
Die Beiträge errechnen sich aus dem Trägeranteil zuzüglich des gesetzlichen Beitrags. Wir weisen hiermit darauf hin, dass je nach Bedürftigkeit die Eltern die Erstattung eines Teiles des Betrages beim Jugendamt beantragen können. Die Beiträge betragen zur Zeit:
a) gesetzliche Beiträge ( werden von der Stadt Stolberg erhoben):
Der gesetzliche Beitrag ergibt sich aus dem Kindergartengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
| Jahreseinkommen | Elternbeitrag bei 45 Std. Betreuungszeit |
| bis 16.000 EURO | 0,-EURO |
| bis 25.000 EURO | 50,00 EURO |
| bis 37.000 EURO | 82,00 EURO |
| bis 49.000 EURO | 135,00 EURO |
| bis 62.000 EURO | 208,00 EURO |
| bis 73.000 EURO | 275,00 EURO |
| über 73.000 EURO | 352,00 EURO |
b) Elternbeiträge:
Als Elternverein müssen wir die Kosten, die nicht zu öffentliche Zuschüsse gedeckt sind, selbst finanzieren. Daraus ergeben sich folgende Elternbeiträge, die vom Verein erhoben werden:
| Stufe | Jahreseinkommen | Elternbeitrag |
| Stufe I | bis 16.000,- EURO | 35,- EURO |
| Stufe II | bis 25.000,- EURO | 46,- EURO |
| Stufe III | bis 37.000,- EURO | 55,- EURO |
| Stufe IV | bis 49.000,- EURO | 64,- EURO |
| Stufe V | bis 62.000,- EURO | 71,- EURO |
| Stufe V | bis 73.000,- EURO | 79,- EURO |
| Stufe VI | über 73.000,- EURO | 90,- EURO |
(Stand: Mai 2005)
Ein Essensgeld in Höhe von 50,-EURO zusätzlich zu bezahlen. (Stand: Januar 2009)
Die Beiträge sind auch in Ausfallzeiten (z.B. Ferien, Krankheitszeiten des Kindes und vom Träger nicht zu verantwortende Schließungen) zu entrichten.
c) Geschwisterbeitrag:
Die Stadt Stolberg erhebt nur Beiträge für ein Geschwisterkind. Im Kinderhaus ist der Beitrag für jedes Kind zu entrichten.
d) Jährlicher Vereinsbeitrag
Ein Betrag von 26,-/ 41,- € (Mitglieder mit angemeldeten Kindern oder Föärdermitglieder) bzw. 61,- € (Eltern mit Kindern im Kinderhaus) wird einmalig bei Vereinsbeitritt und danach jeweils zum Beginn des Jahres abgebucht .