Beiträge

Berechnung

Die Beiträge errechnen sich aus dem Trägeranteil zuzüglich des gesetzlichen Beitrags. Wir weisen hiermit darauf hin, dass je nach Bedürftigkeit die Eltern die Erstattung eines Teiles des Betrages beim Jugendamt beantragen können. Die Beiträge betragen zur Zeit:

a) gesetzliche Beiträge ( werden von der Stadt Stolberg erhoben):

Der gesetzliche Beitrag ergibt sich aus dem Kindergartengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

JahreseinkommenElternbeitrag bei 45 Std. Betreuungszeit
bis 16.000 EURO0,-EURO
bis 25.000 EURO50,00 EURO
bis 37.000 EURO82,00 EURO
bis 49.000 EURO135,00 EURO
bis 62.000 EURO208,00 EURO
bis 73.000 EURO275,00 EURO
über 73.000 EURO352,00 EURO

b) Elternbeiträge:

Als Elternverein müssen wir die Kosten, die nicht zu öffentliche Zuschüsse gedeckt sind, selbst finanzieren. Daraus ergeben sich folgende Elternbeiträge, die vom Verein erhoben werden:

StufeJahreseinkommenElternbeitrag
Stufe Ibis 16.000,- EURO35,- EURO
Stufe IIbis 25.000,- EURO46,- EURO
Stufe IIIbis 37.000,- EURO55,- EURO
Stufe IVbis 49.000,- EURO64,- EURO
Stufe Vbis 62.000,- EURO71,- EURO
Stufe Vbis 73.000,- EURO79,- EURO
Stufe VIüber 73.000,- EURO90,- EURO

(Stand: Mai 2005)

Ein Essensgeld in Höhe von 50,-EURO zusätzlich zu bezahlen. (Stand: Januar 2009)

Die Beiträge sind auch in Ausfallzeiten (z.B. Ferien, Krankheitszeiten des Kindes und vom Träger nicht zu verantwortende Schließungen) zu entrichten.

c) Geschwisterbeitrag:

Die Stadt Stolberg erhebt nur Beiträge für ein Geschwisterkind. Im Kinderhaus ist der Beitrag für jedes Kind zu entrichten.

d) Jährlicher Vereinsbeitrag

Ein Betrag von 26,-/ 41,- € (Mitglieder mit angemeldeten Kindern oder Föärdermitglieder) bzw. 61,- € (Eltern mit Kindern im Kinderhaus) wird einmalig bei Vereinsbeitritt und danach jeweils zum Beginn des Jahres abgebucht .


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